Abfindung

Eine Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlen kann. Die Höhe der Abfindung kann je nach individueller Vereinbarung, Tarifvertrag oder gesetzlichen Regelungen variieren.
 
Wann habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Wenn Sie eine Kündigung Ihres Arbeitgebers erhalten haben, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens die Kündigung auf ihre Wirksamkeit beim zuständigen Arbeitsgericht prüfen zu lassen. Sollte sich im Verfahren ergeben, dass keine geeigneten Kündigungsgründe vorliegen, erhöht es Ihre Chance, dass Beschäftigungsverhältnis einvernehmlich gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden.
 
Der Arbeitgeber ist aber grundsätzlich nicht verpflichtet, eine Abfindung zu zahlen.
 
Die meisten Verfahren vor dem Arbeitsgericht werden aber im Wege eines Vergleichs mit einer Abfindungszahlung beendet.
Lassen Sie sich hier von einem rechskundigen Rechtsanwalt vertreten, um Ihre Ansprüche vollumfänglich auszuschöpfen.
 
In welcher Höhe wird eine Abfindung gezahlt?
Das kommt ganz individuell auf Ihren Fall an.
Grundsätzlich spielt die Betriebeszugehörigkeit als auch Ihr Einkommen eine entscheidende Rolle. Pro Beschäftigungsjahr wird ein halbes Bruttomonatsgehalt für die Berechnung der Abfindungssumme von den Gerichten zugrunde gelegt.
Je nach Aussicht auf Klageerfolg kann hier aber auch mit einem Faktor von 1,0 oder mehr pro Beschäftigungsjahr für die Berechnung einer Abfindung herangezogen werden.
 
Ist die Abfindung steuerfrei?
Eine Abfindung ist zu versteuern.
Der Arbeitgeber hat somit die Lohnsteuer vor Auszahlung der Abfindung an das zuständige Finanzamt abzuführen.
Die genaue Höhe der Steuer, die auf eine Abfindung erhoben wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Höhe der Abfindung, dem individuellen Steuersatz und den geltenden gesetzlichen Regelungen.
 
Sind Sozialabgaben auf eine Abfindung zu zahlen?

Nein, es werden keine Beiträge zur Arbeitslosen-, Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Abfindung?
Gerne können Sie sich bei uns melden, um Ihren Fall zu schildern und Ihre Erfolgsaussichten sowohl bei einer außergerichtlichen als auch gerichtlichen Klärung eingehend zu besprechen.