Homeoffice

Spätestens seit der Corona Krise hat Homeoffice einen ganz anderen Stellenwert in der Berufswelt erfahren, als zuvor.

Immer mehr Arbeitgeber haben die Vorzüge des Homeoffice für ihr Unternehmen und den Mitarbeitern entdeckt.

Auch viele Mitarbeiter wünschen sich von Ihrem Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitszeiten flexiber ausgestalten zu können und zumindest einen Teil der Arbeitszeit im Homeoffice ausüben zu können.

Was genau ist Homeoffice?

Man spricht von Homeoffice, wenn dem Mitarbeiter gestattet wird, unter Verwendung von EDV seine Arbeitskaft außerhalb des Betriebs an seinem häuslichen Arbeitsplatz auszuüben.

Haben Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf Homeoffice gegen Ihren Arbeitgeber?

Die Antwort lautet derzeit nein. Ein gesetzlich verankerter Rechtsanspruch auf die Inanspruchnahme von Homeoffice hat der Gesetzgeber nicht vorgesehen.

Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer gegen seinen Willen ins Homeoffice verpflichten?

Nein. Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer ohne seinen Willen nicht dazu verpflichten, seine Arbeit im Homeoffice auszuüben.

Was ist vor Einführung von Homeoffice zu beachten?

Das ArbSchG findet auch für eine Tätigkeit im Homeoffice Anwendung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Arbeitsschutz zu gewährleisten. Es bedarf einer Arbeitsschutzunterweisung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit. Der Arbeitnehmer ist zur Mitwirkung verpflichtet.

Ist der Arbeitnehmer bei einem Unfall im Homeoffice unfallversichert?

Ja, der Arbeitnehmer, der sich im Homeoffice befindet, ist im selben Umfang unfallversichert, wie wenn er seine Tätigkeit in der Betriebsstätte ausüben würde.

Hat der Arbeitgeber die Kosten für das Homeoffice zu tragen?

Es gibt keine gesetztliche Pflicht des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer die Ausstattung seines Arbeitsplatzes für das Homeoffice zu stellen. Üblicherweise stellt der Arbeitgeber aber die wichtigen Arbeitsmitteln, wie Laptop, Drucker etc. zur Verfügung. Letztlich ist die Kostenübernahme aber individualvertraglich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu vereinbaren.