Kündigungsschutzklage
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und wollen sich dagegen wehren?
Dann haben Sie die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen nach Zugang Ihres Kündigungsschreibens eine Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einzulegen.
Ablauf vor dem Arbeitsgericht
Wenn Sie fristwahrend innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Ihrer Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben haben, wird das Arbeitsgericht eine Güteverhandlung anberaumen, um eine einvernehmliche und schnelle Lösung für Sie und Ihren Arbeitgeber hinzubekommen. Sie haben auch die Möglichkeit, sich von einem Rechtsanwalt vor dem Arbeitsgericht vertreten zu lassen, um das beste Ergebnis zu erzielen.
In der Güteverhandlung werden die Kündigungsgründe vom Arbeitgeber vorgetragen. Sie als Arbeitnehmer haben dann die Möglichkeit entweder persönlich oder durch Ihren Rechtsanwalt vorzutragen, dass die Kündigungsgründe nicht bestehen und somit die Kündigung insgesamt unwirksam ist.
Sollte in der Güteverhandlung keine Einigung mit Ihrem Arbeitgeber möglich sein, wird das Arbeitsgericht einen weiteren Termin anberaumen. Dieser ist üblicherweise erst zwischen 3 bis 6 Monaten später, dies hängt ganz davon ab, an welchem Gericht der Rechtstreit rechtshängig ist.
In der mündlichen Verhandlung sind bei diesem Termin zwei Schöffen beteiligt, die gemeinsam mit dem Richter eine Entscheidung treffen.
In den meisten Fällen kommt es aber bereits bei der Güteverhandlung zu einem Vergleich der Beteiligten, da die meisten Arbeitnehmer, nach Erhalt einer Kündigung nicht mehr an ihren ehemaligen Arbeitsplatz zurückkehren möchten oder sich beruflich eine neue Arbeitsstelle ergeben hat, die attraktiver ist.
In diesen Fällen schließt man, um das Verfahren früh zu beenden und der Arbeitgeber, um kein Prozessrisiko mehr zu haben, einen Vergleich ab.
In diesem Vergleich verständigen sich die Beteiligten darauf, dass das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet wird. Als Ausgleich für den Arbeitsplatzverlust wird dem Arbeitnehmer üblicherweise eine Abfindung vom Arbeitgeber bezahlt. Die Abfindung ist fällig zum Beendigungszeitpunkt, bzw. gemäß weiterer Vereinbarung.
Wer trägt die Kosten bei einer Kündigungsschutzklage?
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, deckt diese die Kosten ab.
Sollten Sie Mitglied einer Gewerkschaft sein, übernehmen diese die Kosten des Verfahrens. Klären Sie vorher ab, ob Sie sich eigenständig einen Rechtsanwalt aussuchen können oder deren Vertragsanwälte in Anspruch zu nehmen haben.
Sollten Sie weder rechtsschutzversichert noch Mitglied einer Gewerkschaft sein, gibt es die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen. Dies ist nur möglich, wenn Sie finanziell nicht in der Lage sind, die Kosten des Verfahrens zu tragen.